ES 415
Komitologie und delegierte Rechtsakte

Unionsrechtsvollzug durch die Europäische Kommission und Kontrollmechanismen

Zielgruppe

Personen, die mit der Vorbereitung und Umsetzung von EU-Verordnungen und ‑Richtlinien betraut bzw. mit Ausschüssen und delegierten Rechtsakten befasst sind

Inhalt und Ziele

Dieser Workshop bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse von der Unterscheidung zwischen Durchführungsrechtsakten („Komitologie“) und delegierten Rechtsakten zu vertiefen, wie sie durch den Vertrag von Lissabon festgelegt wurde.

Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen der EU-Verträge, der sogenannten „Komitologie-Verordnung“ Verordnung (EU) Nr. 182/2011 und der interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ von 2016, schärfen Sie an ausgewählten Fallbeispielen Ihr Verständnis für die unterschiedliche Funktionsweise der beiden Instrumente, für die Grundzüge der anzuwendenden Verfahrensbestimmungen und die Arbeitsweise der einzelnen Ausschüsse in der Praxis.

Der Workshop soll dazu beitragen, Ihnen den Umgang mit Fragen zu dieser Materie zu erleichtern, sowohl im Rahmen von Verhandlungen im EU-Gesetzgebungsverfahren als auch bei der konkreten Anwendung der Verfahrensbestimmungen im Einzelfall.

Im Rahmen des Seminars wird auch eine Vertreterin /ein Vertreter der Europäischen Kommission per Video zugeschaltet sein.

Lernmethode

Impulsvortrag, Fallbeispiele, Diskussion

Trainer

MEISEL Martin, Mag.

Zeit und Ort

Seminarnummer:
ES 415
Trainingsform:
Präsenz
Dauer:
1 Tag(e) (8 Stunden)
Termin:
24.04.2025
Stundenplan:
09:00 - 17:00
Ort:
Verwaltungsakademie des Bundes

Organisation

In Verantwortung von:
Hütterer Katrine, Mag.
Sekretariat:
Fröhlich Elisabeth

Über den/die Trainer/in

MEISEL Martin, Mag.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Leiter der Abteilung I.6 Europarecht; Jurist
martin.meisel@bmeia.gv.at