RV 160
Vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit?

Zielgruppe

Personen, die sich für Neuerungen rund um das Thema interessieren

Inhalt und Ziele

Kürzlich wurde die Aufhebung der in der österreichischen Bundesverfassung verankerten Amtsverschwiegenheit beschlossen. An ihre Stelle soll nunmehr eine verfassungsrechtliche Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung sowie ein Grundrecht auf Zugang zu staatlichen und bestimmten unternehmerischen Informationen treten. Damit wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme macht.

Dieses Seminar gibt einen Überblick über zentrale Aspekte der Informationsfreiheit. Dabei werden die verfassungs- sowie einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen (vgl. dazu Art.22a B‑VG und das IFG) beleuchtet und ein Blick auf die unionsrechtliche Ebene (vgl. dazu insbesondere Art.42 der Charta der Grundrechte, Art.15 AEUV und die Verordnung (EG) Nr.1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission) geworfen. Im Übrigen soll das Seminar auch Raum zur Diskussion allfälliger Praxisbeispiele bieten.

Lernmethode

Vortrag, Fallbesprechung, Diskussion

Trainer

Koppensteiner Franz, MMag.Dr. LL.M.

Zeit und Ort

Seminarnummer:
RV 160
Trainingsform:
Präsenz
Dauer:
1 Tag(e) (8 Stunden)
Termin:
06.03.2025
Stundenplan:
09:00 - 17:00
Ort:
Verwaltungsakademie des Bundes

Organisation

In Verantwortung von:
Proksch Verena, Mag.
Sekretariat:
Ranzenbacher Petra

Über den/die Trainer/in

Koppensteiner Franz, MMag.Dr. LL.M.

Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst, stellvertretender Leiter der Abteilung V/4 Wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten; ständiger Prozessvertreter der Republik Österreich vor den europäischen Gerichten in der Abteilung V/6 EU-Verfahren; Jurist, Betriebswirt und Handelswissenschaftler
franz.koppensteiner@bka.gv.at